CSRD – hinter diesen vier Buchstaben verbirgt sich eine EU-Richtlinie, die eine Nachhaltigkeits-Berichtspflicht ab kommendem Jahr vorsieht. Wie können sich Bauindustrie-Unternehmen strategisch darauf einstellen? Das erfuhren Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Norddeutschland bei der Fachveranstaltung „Zukunft gestalten: Erfolgreiche Strategien für Nachhaltigkeitsberichte“ des Industrieverbandes Hamburg Schleswig-Holstein im Ausbildungszentrum Bau in Hamburg. Nach einem Überblick über die Anforderungen und mögliche Herangehensweisen von Olaf Buske und Jan-Frederik Konerding von KPMG teilten Sven Müller von AUG. PRIEN und Incken Wentorp von der Zech Group ihre Erfahrungen aus der Praxis – und wie sie Unternehmens-intern ein Bewusstsein für die Chancen dieser Regulatorik schaffen. Sascha Wiehager von der Bauindustrieverbandsgesellschaft ZN Bau warb dafür, sich mit Thema „Nachhaltigkeit“ unbedingt zu beschäftigen und branchenspezifische Beratung und Lösungen zu nutzen.
Michael Seitz zum neuen Gebäudetyp E
In der Novemberausgabe der Zeitschrift NORDHANDWERK der Hamburger Handelskammer nimmt Michael Seitz Stellung zum neuen Gebäudetyp E. Das Bundeskabinett hat am 6. November 2024 den Gesetzentwurf für das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ beschlossen. Ergänzend dazu hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die finalen Leitlinien und Prozessempfehlungen vorgelegt, die das einfache Bauen in die Praxis bringen.
Nachfolgend die Stellungnahme von Michael Seitz, Vortsand der Hamburger Bau- und Ausbauwirtschaft e. V.:
Positiv an dem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministers ist zunächst hervorzuheben, dass sich die Politik überhaupt eines Themas annimmt, das die Bauwirtschaft bereits seit langem quält. Ein immer weiter wucherndes Gestrüpp aus Normen und Vorschriften macht das Bauen kompliziert und teuer. Diesen Wildwuchs zu beschneiden nimmt sich der Gesetzentwurf nun vor.
Er besteht allerdings aus zwei Teilen, die differenziert zu betrachten sind. In § 650a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) plant der Gesetzgeber eine Vermutung dahingehend einzuführen, dass bautechnische Normen, die lediglich Ausstattungs- und Komfortmerkmale abbilden, nicht mehr anerkannte Regeln der Technik seien und damit aus dem Kanon der zu erfüllenden Normen herausfallen sollen. Im zweiten Teil erlaubt der Gesetzgeber dann im B2B-Bereich, also in der Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen, von den anerkannten Regeln der Technik abweichende Beschaffenheitsvereinbarungen und – sofern solche nicht vereinbart sind – auch „eigenmächtige“ Abweichungen, sofern der Unternehmer darauf hinweist (§ 650o BGB).
Diese Vorschrift dürfte problematisch werden, zum einen, weil sie die in den meisten Fällen beteiligten Verbraucher nicht erfasst, zum anderen aber auch, weil sie die Folgeprobleme bei einer Vermietung beziehungsweise einem Verkauf der mit niedrigerem Standard gebauten Wohnungen nicht löst, denn grundsätzlich haben auch Mieter und Käufer Anspruch auf Einhaltung dieser Regeln.
Fazit: Der Gesetzentwurf wird die bestehenden Probleme nicht umfassend lösen, aber er ist immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Hier können Sie den Beitrag auf Seite 18 der NORDHANDWERK lesen.
Zukunft der Energieversorgung für Industrie und Gewerbe im Westen Hamburgs
Unter diesem Titel fand am 8. Oktober 2024 die erste Veranstaltung des neu gegründeten Vereins „Unternehmen am Volkspark“ bei der MEGA-Gruppe in der Fangdieckstraße 45 in
Hamburg statt. Über 60 Interessierte folgten der Einladung.
Unter dem Motto „Miteinander Zukunft gestalten“ hat es sich der Verein zur Aufgabe
gemacht, ein Firmennetzwerk aufzubauen, mit dem die großen Herausforderungen in
der Zukunft gemeinsam besser gemeistert werden können.
Neben dem großen Thema Energiewende und Klimaschutz ist auch die Förderung der
nachhaltigen Mobilität, Schaffen einer attraktiven Umgebung für Arbeitskräfte sowie die
Stärkung der Zusammenarbeit von in dem Industrie- und Gewerbegebiet rund um den
Volkspark ansässigen Firmen das Ziel der Arbeit dieses Vereins.
Im Rahmen der Veranstaltung am 8. Oktober 2024 gab es zwei Vorträge zum Thema Energieversorgung. Sowohl die Hamburger Energiewerke GmbH als auch Hamburger Energienetze GmbH machten deutlich, dass auf die Betriebe nicht nur erhebliche Investitionen zukommen, sondern darüber hinaus eine merkbare Erhöhung der laufenden Kosten. Es macht daher Sinn, sich schon bei der Planung für zukünftige Strom- und Wärmeversorgung in dem Gebiet abzustimmen und Projekte eventuell gemeinsam anzugehen.
Der Verein freut sich über neue Mitgliedsbetriebe. Bei Interesse bitte per E-Mail melden bei tilmann.quensell@doerner.de.
Hamburger Baumaschinenseminar zum Thema „Maschinentechnik im Tunnelbau“
(c) Bild: AdobeStock
Am Freitag, dem 8. November 2024, von 09:00 bis ca. 13:00 Uhr, findet das nächste Baumaschinenseminar im Ausbildungszentrum-Bau, Schwarzer Weg 3 in Hamburg statt.
Das Programm:
09:00 – 09:10 Uhr Begrüßung
M.Eng. Carsten Weding, Vors. des Geräteausschusses
Manja Biel, Hauptgeschäftsführerin
Bauindustrieverband HH-SH
09:10 – 09:55 Uhr 1. Vortrag „Neubau U-Bahnlinie U5 in Hamburg“:
„Bauwerke/Bauverfahren/Besonderheiten Bauabschnitt
Los2 der U5 Ost“
Dipl.-Ing. Dirk Sauer, Projektleiter Schildvortrieb HOCHBAHN U5 Projekt GmbH und Dipl.-Ing. Martin Geiger,
Direktion Tunnelbau Ed. Züblin AG
09:55 – 10:00 Uhr Referentenwechsel
10:00 – 10:45 Uhr 2. Vortrag „Fehmarnbelt Querung –
Einblicke in ein MEGA Projekt“
Dipl.-Ing. Fabian Lenz, FLC PMT JV Vertreter Wayss &
Freytag Ingenieurbau AG
10:45 – 11:15 Uhr Kaffeepause11:15 – 12:00 Uhr 3. Vortrag „Tunnel ElbX – Die Elbquerung für die Stromkabel des SuedLink“
Dipl.-Ing. Mathias Seibitz, Projektleiter Tunnel ElbX
SuedLink TenneT TSO GmbH und Dr.-Ing. Ulf Kirsten Leiter,
PORR Tunnel Maschinentechnik PORR GmbH & Co. KG
12:00 – 12:05 Uhr Referentenwechsel
12:05 – 12:50 Uhr 4. Vortrag „Neubau Eisenbahnunterführung Ludwigslust“
Dipl.-Ing. Sönke von Fintel und Dipl.-Ing. Holger Reinhardt,
Technische Niederlassungsleiter Implenia Civil
Engineering GmbH
12:50 – 13:00 Uhr Diskussion und Schlusswort
M.Eng. Carsten Weding, Vorsitzender des Geräteausschusses Bauindustrieverband HH-SH
13:15 Uhr gemeinsames Mittagessen
Die Teilnahme am Seminar ist kostenlos!
Hier können Sie sich anmelden.
Parlamentarisches Frühstück zum Bürokratieabbau in der Hamburger Bau- und Ausbauwirtschaft
Am Donnerstag, den 10. Oktober 2024, trafen sich acht Mitglieder der Hamburger Bau- und Ausbauwirtschaft e. V. (HBAW) parteiübergreifend mit Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft zu einem gemeinsamen Frühstück. Im Fokus stand das Thema Bürokratieabbau in der Hamburger Bau- und Ausbauwirtschaft. In konstruktiven Diskussionen wurden vorrangig folgende Schwerpunkte erörtert:
- Handwerkerparken in Anwohnerparkzonen und der Hamburger Innenstadt
Die Mitgliedsunternehmen der HBAW sprachen sich für die Einführung eines einheitlichen Handwerkerparkausweises aus, der stadtweit gültig ist und es Handwerkern ermöglicht, in Anwohnerparkzonen für eine bestimmte Zeit kostenfrei zu parken. Vorbild könnte das „Kölner Modell“ sein, das als mögliche Lösung für Hamburg diskutiert wurde. - Sondernutzungen für Gehwegüberfahrten auf privatem Grund
Die Möglichkeit, pauschale Erlaubnisse für zuverlässige Unternehmen zu erteilen, die Gewährleistungspflichten übernehmen und ihre Arbeiten dokumentiert an das Bezirksamt melden, wurde thematisiert. Insbesondere wurde vorgeschlagen, das erfolgreich erprobte „Wandsbeker Modell“ auf andere Hamburger Stadtteile auszuweiten. - Vergabe öffentlicher Aufträge
Ein weiteres Anliegen war die Vereinfachung der Vergabe öffentlicher Aufträge, insbesondere im Bereich der Pflege städtischer Grünanlagen. Präqualifizierte Unternehmen sollten unbürokratisch Aufträge erhalten können, ohne für jede Ausschreibung umfangreiche Unterlagen einreichen zu müssen. Die Verfahren der VOB und VOL sollten harmonisiert werden, um unnötige Bürokratie abzubauen. - Baugenehmigungsverfahren
Die teils langwierigen Baugenehmigungsverfahren in Hamburg, verursacht durch die Beteiligung zahlreicher Behörden, wurden kritisch beleuchtet. Es wurde vorgeschlagen, die Verfahren besser zu koordinieren, um Planungssicherheit für Bauunternehmen schneller zu schaffen. Ein innovativer Vorschlag war, dass Bauvorhaben nach Ablauf von drei Monaten automatisch genehmigt werden sollten, falls das zuständige Bauamt in dieser Zeit keine Rückmeldung gibt. Diese Idee sollte bei der geplanten Novellierung der Bauordnung Berücksichtigung finden.
Die Parlamentarier zeigten sich einig, dass die Hamburger Bau- und Ausbauwirtschaft bei der bevorstehenden Verbändeanhörung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eingebunden werden sollte.
Der fruchtbare Austausch endete mit einer Einladung der Abgeordneten zur nächsten Podiumsdiskussion der HBAW, die im Vorfeld der Bürgerschaftswahl 2025 stattfinden wird. Diese Einladung stieß auf positive Resonanz bei allen Teilnehmern.