Die Hamburger Bau- und Ausbauwirtschaft hat sich in einer Stellungnahme zum Beschluss des Ausschusses für Arbeitsmedizin zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten im Freien gegenüber der Hamburger Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard geäußert.
In dem Brief an Frau Dr. Leonhard bringt die HBAW ihre Sorge über diesen Beschluss zum Ausdruck, nach dem eine Angebots- und Pflichtvorsorge bei regelmäßigen Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung vorgesehen ist. Insbesondere in der Bau- und Ausbaubranche finden viele Tätigkeiten im Freien statt, daher ist die Branche von diesem Beschluss besonders betroffen. Bereits aufgrund der hohen Anzahl der einzubeziehenden Beschäftigten kann eine zeitnahe ärztliche Vorsorge nicht durchgeführt werden. Da die Beschäftigten aber ohne die Vorsorgeuntersuchung nicht beschäftigt werden dürfen, würde faktisch der Baubetrieb zum Stillstand kommen.
Die Bau- und Ausbauwirtschaft nimmt die Gefährdung durch UV-Strahlen durchaus ernst. Deshalb wurde zwischen den Sozialpartnern und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft eine Sozialpartnervereinbarung über den Umgang mit UV-Strahlen bei Tätigkeiten im freien geschlossen, die sich gegenwärtig unmittelbar vor der Inkraftsetzung befindet. Damit soll die Aufklärungs- und Präventionsarbeit der Berufsgenossenschaften unterstützt werden. Nach Auffassung der HBAW kann die Aufklärung der Arbeitnehmer über die Einführung einer Angebotsvorsorge, wie sie die Sozialpartnervereinbarung vorsieht, hinreichend verfolgt werden.