Die Hamburger Bau- und Ausbauwirtschaft (HBAW), begrüßt grundsätzlich den Antrag der Regierungsfraktionen „Liefer- und Ladezonen ausweiten“, berichtet das Hamburger Abendblatt. Auf der einen Seite ist es erfreulich, dass in die Diskussion um das Parken und den Wirtschaftsverkehr in Bewegung kommt, sagen die in der HBAW vertretenen Organisationen. Auf der anderen Seite ist der oben bezeichnete Antrag leider wenig konkret und lässt viele Fragen offen. Es besteht dringender Nachbesserungsbedarf beim Handwerkerparken.
Michel Seitz, Sprecher der Hamburger Bau- und Ausbauwirtschaft hat den Antrag geprüft und stellt fest, dass die besonderen Bedarfe des Handwerks noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden:
“Handwerker, die dringend notwendige Arbeiten ausführen, müssen überall in der Stadt unproblematisch parken können. Dafür müssen vor allem in der Innenstadt ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.“
„Die Lade- und Lieferzonen sind auf Kurier- und Paketdienste zugeschnitten worden“, fügt Seitz hinzu. Handwerksbetriebe sollen sich künftig noch mehr Flächen mit Lieferdiensten teilen. Eigene Parkzonen für das Handwerk sollen nicht entstehen.
Handwerksfahrzeuge sind Arbeitsstätten
Offensichtlich sollen die neu eingerichteten Liefer- und Ladezonen nicht zum längerfristigen Parken von Handwerken genutzt werden können. Dies ist für die Betriebe zwingend erforderlich, da die Fahrzeuge nicht nur zum Materialtransport genutzt werden, sondern sich darin auch Werkzeuge und Maschinen befinden. Während der gesamten Dauer der Sanierungs-, Reparatur oder Neuinstallationsarbeiten müssen diese rollenden Arbeits- und Montagestätten für Handwerker am Einsatzort verfügbar sein.
Service-Parkplätze in der Innenstadt
Die ungehinderte Versorgung mit handwerklichen Dienstleistungen in der Innenstadt muss zu jeder Zeit, vor allem bei Notfällen, wie Wasserrohrrohrbrüchen, Dachleckagen oder Heizungsausfall, gewährleistet sein. Es darf keine tageszeitlichen Zufahrtsbeschränkungen für Arbeiten im Quartier geben. Die Errichtung von Serviceparkplätzen für das Handwerk, sowie ein einheitliches Parkgenehmigungsverfahren für alle Hamburger Sonderparkzonen, inklusive Innenstadtbereich ist dafür notwendig.
Wegen der jetzigen Park- und Zufahrtsbeschränkungen lehnen es viele Handwerksbetriebe zurzeit ab, Aufträge in der Innenstadt anzunehmen. Bereits im Masterplan Handwerk 2030 wurde daher gefordert, geeignete Parkmöglichkeiten für Handwerksbetriebe in auto-armen und autofreien Quartieren sowie in der Innenstadt zu schaffen.
Handwerkergenehmigungen sind zu aufwändig
Das Beantragungsprozedere für ein Montagefahrzeug, welches in Halteverbots- und Ladezonen sowie in Bewohnerparkgebieten geparkt werden kann, ist äußerst aufwändig und muss zwingend entbürokratisiert und vereinfacht werden. Laut Antrag ist es nicht klar, ob eine Ausnahmegenehmigung weiterhin erforderlich ist, damit in Bewohnerparkgebieten und zukünftig in den neu geschaffenen Liefer- und Ladezonen geparkt werden kann.
Die Organisationen des Hamburger Bau- und Ausbaugewerkes möchten einerseits eine Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für Montagefahrzeuge erreichen und andererseits eine klare Regelung, dass mit einem zertifizierten Montagefahrzeug eine Lieferzone zum Parken genutzt werden kann.
Handwerksbetriebe in Bewohnerparkgebieten
Alle betriebsnotwendigen Fahrzeuge von Handwerksbetrieben müssen am Betriebssitz unproblematisch parken können. Betriebe, die in einem Bewohnerparkgebiet liegen, suchen nach einer Lösung der Problematik. Diese Gewerbetreibende sind zwar keine Anwohner, müssten aber wie solche -quasi als Quartierszugehörige- behandelt werden, damit am Firmensitz ein Parken der Fahrzeuge möglich bleibt.